Personal aus Ungarn
Suchen Sie Personal aus Ungarn oder arbeiter aus Ost-Europa? Dann sind wir als Ehepaar mit unsere Firma EXACT Personal UG der perfekte Ansprechpartner für Sie. Wir vermitteln Personal aus Ungarn und Ost-Europa seit 2012, Direktvermittlung. (keine Arbeitsnehmerüberlassung). Das Personal aus Ungarn ist bei Ihnen in Deutschland, Österreich oder in die Schweiz eingestellt, dort wo Ihre Firmensitz ist. Die Facharbeiter für Gastronomie, Industrie und Baugewerbe, Transportwesen und Pflegeheime kommen in großteils az Ungarn, die andere aus Ost-Europa.
Josef KlingEdith Schrodt Kling
Wenn Sie Personalbedarf haben dann bitte senden Sie uns Ihre Kontaktdaten per E-mail oder rufen Sie uns an: +49 8052 178 3237. Nach unsere Kontaktaufnahme wird Ihnen unsere Personalvermittlungsvereinbarung zugesendet, und nach beide seitigen Unterzeichnung bekommen Sie von uns Personalvorschläge.
Zeigen sie nach Sichtung der Bewerbung Interesse, dann können Sie mit dem Bewerber direkt in Kontakt treten (per Telefon/ Email). Im persönlichen Kontakt kann Vorstellungsgespräch und /oder 1-2 Tage Probearbeit vereinbart werden. Ein Probearbeit ist in den meisten Fällen eine gute Entscheidungshilfe. Während des Probearbeitens soll dem Bewerber eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Nach der Probearbeit können Sie den Kandidat zu Ihren Bedingungen einstellen.
Wenn sie mehr erfahren möchten freuen wir uns auf Ihre persönliche Kontaktaufnahme.
EXACT Personal UG (Haftungsbeschränkt)
Oberdorf 14, D - 83224 Grassau info@arbeitsagentur.hu
HRB 25122. Traunstein USt-IdNr.: DE305673900
Büro: +49 8052 178 3237 Handy: +49 160 9233 4019
Geschäftsführer: Josef Kling
Auszug aus unseren Personalvermittlungsvereinbarung
4. Vermittlungshonorar
Der Auftraggeber schuldet dem Personalvermittler das vereinbarte Vermittlungshonorar nur dann, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vom Personalvermittler vorgestellten Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Der Personalvermittler erhält sein Vermittlungshonorar welche Monatlich Zahlbar sind bis maximum 6 Monate lang. Bei eventuelle Arbeitsvertrag Beendung beendet auch das Zahlungspflicht.
Es gibt folgende Kategorien: (Standart, Gastronomie, Verkauf, Head Hunter)
Unsere Beispiel hier ist das STANDART:
1./ Für hilfsarbeiter -alle Art- ohne entsprechende Berufsausbildung, mit wenig / etwas Deutschkenntnissen (angelernte Arbeiter, Fabrikarbeiter, Feldarbeiter, Reinigungskräfte, etc.).
2./ Für angelernte Arbeiter, Fabrikarbeiter, Feldarbeiter, Reinigungskräfte, etc. OHNE entsprechende Berufsausbildung, spricht Deutsch.
3./ Für Handwerker oder Facharbeiter alle Berufsgruppe mit entsprechender Berufsausbildung, mit wenig / etwas Deutschkenntnisse. (alle Handwerker, Gärtner, Hausmeister, Bäcker, Florist, Friseur, Näherin, etc. )
4./ Für Handwerker oder Facharbeiter alle Berufsgruppe mit entsprechender Berufsausbildung, spricht Deutsch.(alle Handwerker, Gärtner, Hausmeister, Bäcker, Florist, Friseur, Näherin, etc. )
Das Vermittlungshonorar deckt sämtliche Leistungen des Personalvermittlers ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Führt die Personalvermittlung nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten, schuldet der Auftraggeber unabhängig von den Gründen, die dazu geführt haben, dem Personalvermittler kein Vermittlungshonorar.
Die Einstufung der Deutschkenntnisse des Bewerbers und das sich daraus ergebende Vermittlungshonorar obliegt dem Auftraggeber.
Der Anspruch auf Zahlung des monatlichen Vermittlungsprovision besteht nur während aufrechten Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers beim Auftraggeber, maximal jedoch für einen Zeitraum von insgesamt 6 Monaten (das sind 180 Tage) nach Stellenantritt. Bei einer zeitlich anteiligen Beschäftigung wird die Monatspauschale anteilig berechnet und fällig.
Natürlich kann und soll das vermittelte Personal, nach Ablauf der 6-monatigen (das sind 180 Tage) kostenpflichtigen Vermittlungszeit, auch gerne weiterhin beim Auftraggeber (ohne Vermittlungshonorar) beschäftigt werden.