AGB
Auszug aus unseren Personalvermittlungsvereinbarung
1. Einleitung und Vereinbarungsgegenstand
Der Auftragnehmer betreibt eine private Personalvermittlung in Deutschland und ist spezialisiert auf diesem Gebiet. Er beabsichtigt an den Auftraggeber Personal zu vermitteln. Der Auftraggeber wird mit der Personalvermittlung für den Auftragnehmer beauftragt.
3. Arbeitsprobe / Einfühlungsverhältnis
Es ist möglich, dass die Kandidaten eine 1-2tägige Arbeitsprobe machen. Für die Dauer der Arbeitsprobe wird, durch den Auftraggeber, eine kostenlose Unterkunft und kostenlose Verpflegung für den Kandidaten zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Arbeitsprobe besteht keine Übernahmeverpflichtung durch Auftraggeber. Wenn jedoch der Kandidat für die Arbeit geeignet und im Betrieb des Auftraggebers tätig wird, erfolgt innerhalb 1-2 Werktagen die Vorlage des Arbeitsvertages, durch den Auftraggeber.Der Auftraggeber verpflichtet sich binnen 1 Kalenderwoche, dem Auftragnehmer über das beginnende Arbeitsverhältnis Meldung zu machen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, das Vermittlungshonorar gemäß Ziffer 4, nach Rechnungstellung, zu bezahlen.
4. Vermittlungshonorar
Schließt der Auftraggeber erfogreich einen Arbeitsvertrag mit einem vom Personalvermittler vorgestellten Bewerber ab, so erhält der Personalvermittler folgendes Vermittlungshonorar:
Konkrete Summen teilen wir gerne mit bei Ihre Telefonische oder e-mail nachfrage.
1./Für HILFSARBEITER -alle Art- ohne entsprechende Berufausbildung, mit wenig Deutschkentnissen (Zimmermädchen, Küchenhilfe, Feldarbeiter, etc.).
2./Für Bedienung, Thekenkraft, Zimmermädchen, Küchenhilfe, Feldarbeiter, etc. OHNE entsprechende Berufausbildung, spricht Deutsch. Koch, Handwerker alle Art, LKW Fahrer, Spezialmaschienenfahrer, mit Berufausbildung / Führeschein, mit wenig Deutschkentnissen.
3./Für FACHARBEITER -alle Art- mit entsprechender Berufausbildung / Führeschein, spricht Deutsch. (Koch, Servicekraft, Handwerker, LKW Fahrer, Spezialmaschienenfahrer, etc.)
Die entsprechende Vermittlungsprovision fällt nur an, so lange der Mitarbeiter beim Auftraggeber beschäftigt ist, maximal jedoch für einen Zeitraum von insgesamt 6 Monaten. Bei einer zeitlich anteiligen Beschäftigung wird die Monatspauschale anteilig berechnet und fällig. Natürlich kann das vermittelte Personal, nach Ablauf der 6monatigen kostenpflichtigen Vermittlungszeit, auch gerne weiterhin beim Auftraggeber (ohne Vermittlungshonorar) beschäftigt werden.
5. Wohnmöglichkeit
Wegen der bestehenden Wohnungssituation in Deutschland geht der Auftragnehmer davon aus, dass der Auftraggeber mindestens für die ersten 3 Monate eine für den Arbeitnehmer bezahlbare (150 – 250 € pro Monat/Person) Wohnmöglichkeit bietet, die vom Auftraggeber mit der Lohnabrechnung verrechnet wird. Ohne Wohnmöglichkeit kann der Auftragnehmer nur schwierig Personal an den Auftragnehmer vermitteln.
EXACT Personal UG
(Haftungsbeschränkt)
Pölchinger Str. 8, D - 83229 Aschau i.Chiemgau
Telefon: +49 160 9233 4019
info@arbeitsagentur.hu
Geschäftsführer: Josef Kling
Handy: +49 160 9233 4019
HRB 25122 Traunstein
USt-IdNr.: DE305673900